Privatversichert
Was eine Zusatzversicherung ändert und was nicht
Eine Zusatzversicherung ändert den Rahmen einer Behandlung: die freie Arztwahl im Spital, die Zimmerkategorie und den Zugang zu bestimmten Kliniken. Die medizinische Entscheidung hängt dagegen nicht von der Versicherung ab.
Zwei Ebenen
Grundversicherung und Zusatzversicherung
Zu trennen sind zwei Ebenen: die medizinische, die für alle gleich ist, und die organisatorische, die von Ihrer Deckung abhängt.
Was für alle gilt
Ausschliesslich medizinische Kriterien bestimmen, wie der Befund beurteilt wird, welches Verfahren und welches Implantat gewählt werden und wie sorgfältig operiert wird.
Auch die Reihenfolge ist für alle gleich: Was sich ohne Operation behandeln lässt, kommt zuerst zur Sprache.
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt nach Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.
Was eine Zusatzversicherung ändert
Die Zusatzversicherung regelt den Rahmen einer stationären Behandlung: je nach Deckung die freie Arztwahl im Spital und die Zimmerkategorie.
Unter Umständen eröffnet sie den Zugang zu einer Klinik ausserhalb der kantonalen Spitalliste. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, steht in Ihrer Police.
Komfort und Wahlfreiheit haben ihr Gewicht, ändern aber nichts daran, was medizinisch richtig ist.
In einer Hand
Von der Sprechstunde über die Operation bis zur Nachkontrolle
Dr. Brauers untersucht Sie in der Sprechstunde, plant den Eingriff, führt ihn durch und sieht Sie in der Nachkontrolle wieder. Ihre Vorgeschichte müssen Sie deshalb nicht ein zweites Mal erzählen, und die Abklärung beginnt nicht von vorn.
Das gilt unabhängig von der Versicherungsklasse.

Vor dem Termin
Was Sie selbst klären sollten
Einige Fragen lassen sich nur von Ihrer Seite beantworten, am besten schon vor dem Termin.
Franchise und Selbstbehalt Beide fallen unabhängig von einer Zusatzversicherung an. Wie hoch Ihre Franchise ist und wie viel Sie davon im laufenden Jahr bereits aufgebraucht haben, steht in Ihren Unterlagen.
Versicherungsmodell Im Hausarzt-, Telemedizin- oder HMO-Modell ist der Weg vorgegeben. In der Regel braucht es eine Zuweisung, bevor Sie eine Spezialsprechstunde aufsuchen.
Umfang der Zusatzversicherung Halbprivat und privat decken Unterschiedliches ab. Manche Policen enthalten Vorbehalte oder Wartefristen. Verbindliche Auskunft gibt Ihr Versicherer.

Der Massstab
Woran sich die Behandlung bemisst
Eine Zusatzversicherung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer. Untersuchung und Abwägung in der Sprechstunde folgen dagegen für alle Patient:innen denselben Massstäben.
Der Behandlungsvorschlag ergibt sich aus dem Befund.
Bleibt die Unterscheidung in Ihrem Fall unklar, sprechen Sie sie in der Sprechstunde an.
Häufige Fragen
Fragen zur Zusatzversicherung
Ändert eine Zusatzversicherung die Behandlung?
Nein. Ausschliesslich medizinische Kriterien bestimmen, wie der Befund beurteilt wird, welches Verfahren und welches Implantat gewählt werden und wie sorgfältig operiert wird. Auch die Reihenfolge ändert sich nicht: Was sich ohne Operation behandeln lässt, kommt zuerst zur Sprache.
Was ändert sie dann?
Den Rahmen einer stationären Behandlung: je nach Deckung die freie Arztwahl im Spital und die Zimmerkategorie. Unter Umständen eröffnet sie zudem den Zugang zu einer Klinik ausserhalb der kantonalen Spitalliste. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, steht in Ihrer Police.
Was übernimmt die Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt nach Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Franchise und Selbstbehalt fallen unabhängig von einer Zusatzversicherung an.
Was sollte ich vor dem Termin selbst klären?
Ihre Franchise und wie viel Sie davon im laufenden Jahr bereits aufgebraucht haben, Ihr Versicherungsmodell und den Umfang Ihrer Zusatzversicherung. Im Hausarzt-, Telemedizin- oder HMO-Modell braucht es in der Regel eine Zuweisung. Verbindliche Auskunft gibt Ihr Versicherer.
Wer behandelt mich?
Dr. Brauers untersucht Sie in der Sprechstunde, plant den Eingriff, führt ihn durch und sieht Sie in der Nachkontrolle wieder. Das gilt unabhängig von der Versicherungsklasse.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen weder die ärztliche Untersuchung noch das persönliche Gespräch und stellen keine Diagnose dar. Welche Behandlung im Einzelfall passt, ergibt sich aus Befund, Vorgeschichte und Lebenssituation.
Sprechstunde
Ein Termin in der Sprechstunde
Sie können einen Termin anfragen, wenn Sie eine Abklärung, eine zweite Einschätzung oder ein Gespräch über einen vorliegenden Befund wünschen. Bringen Sie vorhandene Bilder, Berichte und Ihre Fragen mit.
- Telefon
- +41 61 222 22 99
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr
- Adresse
- Kleinriehenstrasse 53
4058 Basel